Die Berliner Linke will regieren, muss aber erklären, warum auf einer ihrer Wahlkampfbühnen israelischen Soldaten der Tod gewünscht werden konnte. Die Parteispitze verurteilt den Auftritt, führende Funktionäre des Neuköllner Bezirksverbands verteidigen dessen politische Grundrichtung, eine Arbeitsgemeinschaft warnt vor der Normalisierung antisemitischer Positionen. Der Konflikt stellt eine Frage, die mögliche Koalitionspartner vor der Wahl beantworten müssen: Welche Grenzen gelten für die Zusammenarbeit?
Eine Regierung braucht Mehrheiten. Sie braucht aber auch Partner, deren Zusagen verlässlich sind. Genau daran entzündet sich die Debatte um die Berliner Linke vor der Abgeordnetenhauswahl am 20. September. Wer den Schutz jüdischen Lebens verspricht, muss dieses Versprechen in der eigenen Partei durchsetzen können. Die Glaubwürdigkeit beginnt bei der Frage, wem man eine Bühne gibt und wann man dort einschreitet.
Nelly Eliasberg, Sprecherin der WerteInitiative, fordert deshalb in einem Kommentar in der Jüdischen Allgemeinen eine Brandmauer gegen die Linkspartei. Hinter der zugespitzten Forderung steht eine konkrete politische Entscheidung: Darf der Wunsch nach einer Regierungsmehrheit schwerer wiegen als der Umgang eines Partners mit Antisemitismus?
Ein Auftritt legt den inneren Konflikt offen
Auslöser ist die Wahlkampfveranstaltung der Neuköllner Linken Ende August auf dem Herrfurthplatz. Der Rapper Dahabflex trug dort einen Song vor, in dem der Tod der israelischen Streitkräfte gefordert und zur Intifada aufgerufen wird. Nach den vom rbb dokumentierten Berichten tanzten und klatschten Besucher, während anwesende Politiker nicht eingriffen.
Der Inhalt geht über eine aggressive Ablehnung der israelischen Armee hinaus. In dem Song werden die Intifada mit der PFLP in Verbindung gebracht und Leila Khaled als politisches Vorbild aufgegriffen. Die PFLP steht auf der Terrorliste der Europäischen Union. Leila Khaled war Mitglied der PFLP und 1969 an der Entführung eines TWA-Flugzeugs sowie 1970 an einem Entführungsversuch gegen eine El-Al-Maschine beteiligt. Der Bezug romantisiert damit nicht nur Widerstand als abstraktes politisches Konzept, sondern greift Symbolfiguren und Organisationen des palästinensischen Terrorismus auf.
Auch der Begriff Intifada ist in diesem Zusammenhang keine harmlose Protestvokabel. Nach den Zahlen der israelischen Menschenrechtsorganisation B’Tselem wurden zwischen Beginn der Zweiten Intifada im September 2000 und Ende 2005 insgesamt 992 Israelis getötet, darunter 683 Zivilisten. Selbstmordanschläge und andere gezielte Angriffe auf zivile Ziele prägten diese Jahre. Wer auf einer politischen Bühne zur Intifada aufruft, benutzt deshalb einen Begriff mit einer konkreten Geschichte tödlicher Gewalt.
Spitzenkandidatin Elif Eralp verurteilte den Auftritt, verlangte Aufklärung und Konsequenzen und bekannte sich ausdrücklich zum Schutz jüdischen Lebens sowie gegen Antisemitismus. Der Neuköllner Co-Vorsitzende Hermann Nehls erklärte, der betreffende Song sei nicht abgesprochen gewesen. Dahabflex wiederum wies die Berichterstattung als verzerrt zurück und bestritt insbesondere, zur Gewalt gegen Zivilisten aufgerufen zu haben.
Diese Reaktionen gehören zur Darstellung des Vorgangs. Sie beseitigen die politische Verantwortung der Veranstalter jedoch nicht. Ein nicht vereinbarter Programmpunkt kann erklären, warum ein bestimmter Song überraschend gespielt wird. Er beantwortet nicht, warum ein Auftritt mit solchen Inhalten weiterlaufen konnte. Und die Unterscheidung zwischen Soldaten und Zivilisten macht aus einem Todeswunsch noch keine Friedensforderung.
Der angebliche Überraschungsmoment hat eine Vorgeschichte
Dahabflex war für die Neuköllner Linke kein unbekannter Künstler. Bereits im September 2025 wurde er für das musikalische Programm der Demonstration „Zusammen für Gaza“ angekündigt, die von der Linken unterstützt und vom Bezirksverband Neukölln beworben wurde. Die LAG Shalom schreibt in ihrer Stellungnahme, Dahabflex habe dort denselben später umstrittenen Song gespielt. Öffentliche Kritik habe auch damals nicht dazu geführt, dass er ausgeladen worden sei.
Besonders relevant ist eine öffentliche Warnung aus der eigenen Partei. Die frühere stellvertretende Linken-Vorsitzende Martina Renner machte bereits am 24. September 2025 auf das von der Neuköllner Linken verbreitete Line-up aufmerksam und verwies ausdrücklich auf die Bezüge des Rappers zur PFLP, zu Leila Khaled und auf den gegen die israelischen Streitkräfte gerichteten Todeswunsch.
Auch beim aktuellen Wahlkampftermin war Dahabflex kein spontaner Gast. Der rbb berichtet, dass der Rapper gemeinsam mit anderen Künstlern vorab angekündigt war. Noch konkreter dokumentiert die WELT die Ankündigung auf dem Wahlkampfplakat: Dahabflex sei als Headliner vorgesehen gewesen, sein Name habe auf dem Plakat der Partei ganz oben gestanden.
Das widerlegt nicht die Erklärung von Hermann Nehls, gerade dieser Song sei für den Abend nicht abgesprochen gewesen. Es verändert aber die Einordnung des Vorgangs. Der Künstler war bewusst eingeladen und prominent angekündigt worden, obwohl seine Texte und genau dieser Song bereits im Vorjahr Gegenstand öffentlicher und parteiinterner Kritik gewesen waren.
Damit lässt sich nicht beweisen, dass jeder Verantwortliche des Bezirksverbands im August 2026 wusste, welchen Song Dahabflex an diesem Abend spielen würde. Der entscheidende Punkt ist ein anderer: Der Künstler und genau jene Inhalte, die ein Jahr später Empörung auslösten, waren bereits öffentlich Gegenstand parteiinterner Kritik gewesen. Von einem vollkommen unvorhersehbaren Zwischenfall kann deshalb schwer gesprochen werden.
Ein nicht abgesprochener Song kann eine organisatorische Panne erklären. Die erneute Einladung eines Künstlers, vor dessen Texten aus den eigenen Reihen öffentlich gewarnt worden war, verschiebt die Frage jedoch von der Überraschung auf die Auswahlentscheidung. Dann geht es nicht mehr nur darum, warum niemand während des Auftritts eingriff. Es geht auch darum, welche Prüfung vor der Einladung überhaupt stattgefunden hat.
Die schärfste Kritik kommt auch aus der Partei
Besonders aufschlussreich ist die Stellungnahme der innerparteilichen LAG Shalom vom 2. September. Die Arbeitsgemeinschaft begrüßt die Distanzierung Eralps, beschreibt sie aber als Bestandteil eines wiederkehrenden Musters: antisemitische Vorfälle, öffentliche Abgrenzung, Forderungen nach Konsequenzen. Nach ihrer Einschätzung haben diese Appelle die Entwicklung bislang nicht aufgehalten.
Die LAG wirft dem Landesverband vor, antisemitismuskritische Positionen zugunsten einer stärkeren Orientierung an einem jungen, aktivistischen Publikum abgeschwächt zu haben. Sie sieht eine Mitverantwortung des Landesvorstands. Das ist die Bewertung einer innerparteilichen Strömung, keine neutrale Untersuchung. Politisch bedeutsam ist sie trotzdem: Der Vorwurf lässt sich damit nicht einfach als Angriff der Konkurrenz abtun.
Noch deutlicher wird der Konflikt durch Jorinde Schulz. Sie ist Vorsitzende der Linken in Neukölln und zugleich Mitglied des Berliner Landesvorstands. Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf ihren Auftritt in der rbb-Abendschau berichtete, erklärte Schulz, der Bezirksverband stehe uneingeschränkt hinter dem Titel des Songs „Stop the Genocide“. Gegenüber dem rbb sagte sie zudem, der Rapper habe sich unter anderem gegen die israelische Armee positioniert, die nach ihrer Darstellung aktuell mitverantwortlich für einen „Genozid“ sei. Auch die WELT dokumentiert diese Äußerungen unter ausdrücklichem Verweis auf das rbb-Interview.
Das ist für die Machtfrage innerhalb der Partei wichtiger als die Stellungnahme einer Arbeitsgemeinschaft. Schulz spricht nicht von einem politischen Rand außerhalb der Führungsgremien. Sie führt den betroffenen Kreisverband und sitzt gleichzeitig im Landesvorstand. Damit verläuft der Widerspruch zur Distanzierung Eralps auch innerhalb der Führungsebene der Berliner Linken.
Wie weit die Positionen auseinanderliegen, zeigt zusätzlich die Reaktion der LAG Palästinasolidarität. Sie stellte sich hinter den Bezirksverband Neukölln und Dahabflex und bezeichnete die Berichterstattung als „Hetzkampagne“, wie der Tagesspiegel am 2. September berichtete. Während die Spitzenkandidatin eine Grenzüberschreitung feststellt, verteidigen Teile der Partei die Beteiligten gegen die öffentliche Kritik.
Damit steht mehr zur Debatte als die Wortwahl eines Musikers. Innerhalb derselben Partei wird darüber gestritten, ob ein solcher Vorgang eine ernsthafte Selbstprüfung verlangt oder vor allem eine feindliche Kampagne abzuwehren ist. Eine Regierungszusage der Parteispitze muss sich daran messen lassen, welche dieser Haltungen im politischen Alltag tatsächlich wirksam wird.
Aufklärung ist ein Anfang, ihr Ergebnis bleibt entscheidend
Inzwischen hat die Parteiführung weitere Schritte vereinbart. Nach einem Bericht der Berliner Morgenpost sollen die Landesvorsitzenden gemeinsam mit den Neuköllner Sprechern den Vorfall aufklären und Schlussfolgerungen vorschlagen. Die Ombudsstelle wird beteiligt. Künftige Wahlveranstaltungen des Bezirksverbands sollen mit dem geschäftsführenden Landesvorstand abgestimmt werden.
Konkrete Sanktionen gegen Verantwortliche sind nach dem jüngsten öffentlich bekannten Stand bislang ausgeblieben. Wie der Tagesspiegel am 5. September berichtete, beschloss der geschäftsführende Landesvorstand nach einer Sondersitzung zwar die weitere Aufarbeitung, die Beteiligung der Ombudsstelle und die Abstimmung künftiger Neuköllner Wahlveranstaltungen mit der Parteiführung. Darüber hinaus wurden zunächst keine weiteren Maßnahmen beschlossen.
Es wäre deshalb falsch, der Partei jede Reaktion abzusprechen. Die vereinbarte Abstimmung könnte weitere Auftritte dieser Art verhindern. Ob sie das tatsächlich tut, wird sich an ihrer Umsetzung zeigen. Die Ankündigung einer Aufklärung ist noch kein Ergebnis, und ein zusätzliches Abstimmungsverfahren löst den inhaltlichen Konflikt nicht von selbst.
Zentralratspräsident Josef Schuster hatte zuvor personelle und politische Konsequenzen gefordert. Nach seiner Einschätzung reichen nachträgliche Distanzierungen nicht aus, wenn Verantwortliche bei Gewaltaufrufen auf der eigenen Bühne nicht einschreiten. Er verknüpfte diese Kritik ausdrücklich mit der Frage der Regierungsfähigkeit, wie die Jüdische Allgemeine berichtete.
Eine Grenze muss benennen, welches Verhalten sie ausschließt
Eine ernsthafte Debatte über die Brandmauer braucht konkrete Maßstäbe. Kritik an Entscheidungen der israelischen Regierung, Forderungen nach humanitärer Hilfe oder der Einsatz für palästinensische Rechte begründen für sich genommen keinen Antisemitismusvorwurf. Eine politische Grenze muss dort greifen, wo jüdische Selbstbestimmung grundsätzlich bestritten, antisemitische Feindbilder verbreitet oder Gewalt und Terror gerechtfertigt und romantisiert werden.
Die Bezüge des Songs zur PFLP, zur Intifada und zu Leila Khaled sind deshalb für die Einordnung relevant. Sie zeigen, weshalb die Auseinandersetzung nicht auf eine besonders scharfe Form von Israelkritik reduziert werden kann. Der allgemeine Verweis auf Kunstfreiheit oder Palästinasolidarität beantwortet die Frage nach dem Inhalt einer konkreten Aussage nicht. Wer eine Wahlkampfbühne organisiert, übernimmt auch Verantwortung dafür, welche Botschaften dort politische Unterstützung erhalten.
Ebenso wenig lässt sich aus dem Neuköllner Vorgang eine pauschale Behauptung über jedes Mitglied und jeden Wähler der Linken ableiten. Gerade der Widerspruch aus der LAG Shalom zeigt, dass innerhalb der Partei um diese Grenzen gerungen wird. Für mögliche Koalitionspartner zählt deshalb, ob diejenigen, die Antisemitismus bekämpfen, verbindliche Regeln durchsetzen können.
SPD und Grüne haben die Machtfrage bereits gestellt
Die möglichen Koalitionspartner haben auf den Vorgang inzwischen reagiert. Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf verlangte Klarheit darüber, ob Eralps angekündigte Konsequenzen tatsächlich gelten. Er brachte ausdrücklich parteiinterne Ordnungsverfahren ins Gespräch und fragte, welchen Einfluss der Neuköllner Bezirksverband auf eine künftige Fraktion oder Regierung haben würde. Daran werde sich zeigen, ob sich Eralp innerhalb ihrer Partei durchsetzen könne, berichtete die WELT.
Auch die SPD hat die Frage längst mit der Regierungsfähigkeit verbunden. Spitzenkandidat Steffen Krach forderte eine klare Reaktion der Linken und machte deutlich, dass eine Partei ihre Glaubwürdigkeit im Kampf gegen Antisemitismus verliert, wenn sie Mitglieder duldet, die Gewalt gegen Israel propagieren. Franziska Giffey erklärte, wiederholte antisemitische Äußerungen und Gewaltaufrufe seien keine Versehen. Eralps Entsetzen allein reiche nicht aus, entscheidend seien tatsächliche Konsequenzen. Die Regierungsfähigkeit der Linken müsse sich daran messen lassen, wie die Jüdische Allgemeine zusammenfasste.
Damit müssen SPD und Grüne die Bedingungen für eine Zusammenarbeit nicht erst erfinden. Sie haben selbst Maßstäbe formuliert. Entscheidend ist nun, ob diese Aussagen im Fall von Koalitionsverhandlungen zu tatsächlichen Bedingungen werden: keine politische Unterstützung für Gewaltaufrufe, keine Verharmlosung oder Romantisierung von Terror und nachvollziehbare Konsequenzen bei antisemitischen Vorfällen.
Eine angekündigte Konsequenz ist noch keine durchgesetzte Konsequenz. Ebenso ist eine öffentlich formulierte rote Linie noch keine Koalitionsbedingung, solange offenbleibt, was geschieht, wenn sie überschritten wird. Genau hier entscheidet sich, ob die Debatte nach der Wahl politische Folgen hat oder als Wahlkampfreaktion endet.
Die Forderung nach einer Brandmauer erhält ihren Sinn durch solche überprüfbaren Bedingungen. Wo eine Partei sie dauerhaft nicht erfüllt oder nicht durchsetzen will, muss die Konsequenz der Verzicht auf eine Koalition sein. Sonst bleibt jede Abgrenzung von dem Moment abhängig, in dem die betreffenden Stimmen für eine Mehrheit gebraucht werden.
Dabei geht es auch um die Menschen, die eine linke Regierung wegen ihrer Sozial- und Wohnungspolitik unterstützen würden. Sie haben Anspruch auf eine Partei, die ihre politischen Ziele verfolgt, ohne die Duldung von Judenhass zum Preis der inneren Geschlossenheit zu machen. Bezahlbare Wohnungen und der Schutz jüdischen Lebens sind keine konkurrierenden Anliegen.
Die Berliner Linke muss deshalb nicht mehr nur erklären, wie es zu einem einzelnen Auftritt kommen konnte. Sie muss zeigen, ob eine Zusage ihrer Spitze gegenüber einem einflussreichen Bezirksverband und dessen Vertretern im Landesvorstand tatsächlich durchgesetzt werden kann. Solange dieser Nachweis aussteht, dürfen mögliche Koalitionspartner ihn nicht durch einen Vertrauensvorschuss ersetzen. Jüdische Sicherheit gehört zu den Voraussetzungen einer Zusammenarbeit, nicht zu den offenen Punkten für die Zeit danach.